Brexit-Deal - Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Was Sie unbedingt wissen sollten, selbst wenn Sie meinen, der Brexit betrifft Sie nicht.

  • Zollfreiheit – nicht immer! Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
  • Bleiben CE-, REACH- und andere Zulassungen gültig?
  • Welche Handelshemmnisse gibt es außerdem trotz des Brexit-Deals?

In der Berichterstattung wurde im letzten Jahr immer wieder auf die schlimmen Folgen eines No-Deal-Brexits hingewiesen und nun suggeriert, dass durch den Deal keine Probleme zu erwarten seien. Insbesondere Prime Minister Johnson propagiert diese Auffassung, obwohl die Realität in Großbritannien schon das Gegenteil zeigt.

Denn was bringt der Deal? Im Wesentlichen ein Freihandelsabkommen, wie es die EU auch mit vielen anderen Staaten abgeschlossen hat. Außerdem einige Sonderregelungen für die weitere Zusammenarbeit, wie z.B. Fischereirechte.

 

Beim Im- oder Export von oder nach Großbritannien sind dennoch seit dem 1.1.2021 alle Zollformalitäten wie mit jedem anderen Drittland durchzuführen, das ist ein Verwaltungsaufwand, der erhebliche Kosten verursacht. Und die Zollabgaben entfallen auch nicht in allen Fällen! Wie in jedem Freihandelsabkommen wird die Zollbefreiung nur gewährt, wenn es sich um Ursprungsware aus dem jeweiligen Partnergebiet handelt. Dieser präferenzielle Ursprung ist an die Erfüllung von teilweise komplizierten Regeln gebunden.

 

Aber auch die Zollpräferenzen mit allen anderen Staaten, mit denen die EU wechselseitige Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, sind vom Brexit betroffen, weil Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist. Also ist Vormaterial aus Großbritannien Drittlandsware und ursprungsschädlich. Bereits eine geringe Menge Vormaterial kann im ungünstigen Fall den bisher gegebenen präferentiellen Ursprung kippen.

 

Neben dem Zoll gibt es viele weitere Handelshemmnisse, die den Warenverkehr behindern. Das beginnt bei den Zulassungen, die jedes Produkt besitzen muss, um in den Verkehr gebracht zu werden, z.B. CE-Kennzeichen, REACH-Zulassung, usw., die nun nicht mehr grenzüberschreitend gelten.

 

Bei der Einfuhr von britischen Waren sind nun alle Maßnahmen der Einfuhrkontrolle zu beachten, und auch wenn man die notwendigen Genehmigungen bekommt, ist das mit viel Aufwand und Zeit verbunden. Umgekehrt müssen die Exportkontrollbestimmungen für Lieferungen nach Großbritannien beachtet und ggf. Genehmigungen eingeholt werden.

 

Auch im rechtlichen Bereich entstehen durch den Brexit Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit britischen Firmen, man denke nur an die DSGVO